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Schnaps aus Artemisia absinthium, dessen Herstellung in Deutschland seit 1923 wegen der Giftwirkung des enthaltenen Thujons verboten war. Erst mit Beschluß vom 27.09.91 (Bundesratssache 428/91) wurde in Deutschland die Zulässigkeit von Thujon auf 5 mg/kg in alkoholischen Getränken von bis zu 25 Vol%, von 10 mg/kg bei einem Gehalt von mehr als 25 Vol% und auf 35 mg/kg in Bitterspirituosen festgelegt. (Bundesgesetzblatt 1991, Teil I Seite 2045-50) und so der Verkauf - mit den genannten Einschränkungen - wieder zugelassen.

Neuere Untersuchungen lassen vermuten, daß die Giftwirkung weniger vom Thujon als vom hohen Alkoholgehalt (bis 70%) ausging.

Der Absinth wurde besonders von Künstlern hoch geschätzt.


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