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Erzeuger und Hersteller, die die Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung einhalten und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, dürfen ihre Produkte als Bio- oder Ökoware verkaufen und mit dem Bio-Siegel kennzeichnen.

Die EG-Öko-Verordnung verlangt u.a. die Einhaltung folgender Kriterien:

Seit September 2001

gibt es das Bio-Siegel

Verbote

Verbot der Bestrahlung von Öko-Lebensmitteln

Verbot gentechnisch veränderter Organismen

Verzicht auf Pflanzenschutz mit chemisch-synthetischen Mitteln

Verzicht auf leicht lösliche, mineralische Dünger



Anforderungen

Abwechslungsreiche, weite Fruchtfolgen

Flächengebundene, artgerechte Tierhaltung

Fütterung mit ökologisch produzierten Futtermitteln ohne Zusatz von Antibiotika und Leistungsförderern



Info

Bio-Siegel


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