Erzeuger und Hersteller, die die Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung einhalten und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, dürfen ihre Produkte als Bio- oder Ökoware verkaufen und mit dem Bio-Siegel kennzeichnen.
Die EG-Öko-Verordnung verlangt u.a. die Einhaltung folgender Kriterien:
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gibt es das Bio-Siegel
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